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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15   

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https://dejure.org/2016,7891
LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15 (https://dejure.org/2016,7891)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2016 - L 2 R 712/15 (https://dejure.org/2016,7891)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2016 - L 2 R 712/15 (https://dejure.org/2016,7891)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 SGB 6, § 10 SGB 6, § 11 SGB 6
    Bezugsberuf - Arbeitslosigkeit - berufliche Rehabilitation - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Bezugsberuf nach längerer Arbeitslosigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der gesetzlichen Rentenversicherung; Kein Verlust des Bezugsberufs nach längerer Arbeitslosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 9; SGB VI § 10; SGB VI § 11
    Rentenversicherung - Bezugsberuf - Arbeitslosigkeit - berufliche Rehabilitation - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der gesetzlichen Rentenversicherung; Kein Verlust des Bezugsberufs nach längerer Arbeitslosigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - L 8 R 1033/14

    Bestimmung des Bezugsberufes im Rahmen der Prüfung der persönlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15
    Weiter verweist die Klägerin auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Dezember 2015 (Aktenzeichen L 8 R 1033/14, zitiert nach juris).

    Insbesondere führt eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit nicht dazu, dass kein Berufsbezug mehr gegeben ist und immer sämtliche Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes als "Bezugsberuf" gelten (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Dezember 2015, Az. L 8 R 1033/14, SG Stralsund, Gerichtsbescheid vom 20. März 2014, Az. S 1 R 342/13).

    Dies stützt die im vorliegenden Fall vertretene Auffassung der Beklagten gerade nicht, die für die Frage des Bezugsberufes nur - relativ - zeitnahe Tätigkeiten berücksichtigen will (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Dezember 2015, a.a.O., Rdnr. 40).

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15
    Leistungen zur Teilhabe können daher nicht mit der Begründung verweigert werden, die Erwerbsfähigkeit sei zwar für die bisherige Tätigkeit, nicht aber für Verweisungstätigkeiten im Sinne des § 240 Abs. 2 SGB VI gefährdet oder eingeschränkt (BSG, Urteil vom 11. Mai 2011, Az. B 5 R 54/10 R, Rdnr. 46, Urteil vom 14. März 1979, Aktenzeichen 1 RA 43/78, Rdnr. 20, m.w.N., Urteil vom 31. Januar 1980, Az. 11 RA 8/79, Urteil vom 29. März 2006, Az. B 13 RJ 37/05 R, Rdnr 15, Urteil vom 17. Oktober 2006, Az. B 5 RJ 15/05 R, hier und im Folgenden jeweils zitiert nach juris, Günniker in Hauck/Haines, SB VI, § 10 Rdnr. 4, Kater in Kasseler Kommentar, § 10 SGB VI Rdnr. 3 a f., m.w.N.).

    Die Beklagte ist daher nunmehr verpflichtet, unter Beteiligung der Klägerin und in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens aus dem umfangreichen Katalog von in Betracht kommenden Maßnahmen eine geeignete Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben auszuwählen und zu gewähren (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2006, a.a.O., Rdnr. 34).

  • LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12

    Rentenversicherung; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Bezugsberuf nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15
    Verwiesen werde auf das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen (Urteil vom 7. Januar 2014, Aktenzeichen L 5 R 626/12).

    Den Ausführungen des LSG Sachsen in dessen Urteil vom 7. Januar 2014 ( Az. L 5 R 626/12, Rdnr. 19 zitiert nach juris), auf die sich die Beklagte bezieht, kann jedenfalls im Hinblick auf die vertretene Regelhaftigkeit der Kausalität der Einschränkung der Erwerbsfähigkeit bei langjähriger Arbeitslosigkeit nicht gefolgt werden (so bereits LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O.).

  • SG Stralsund, 20.03.2014 - S 1 R 342/13

    Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Bezugsberuf nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15
    Das Gericht schließe sich der Auffassung des Sozialgerichts Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 13. März 2013 (Aktenzeichen S 16 R 3178/12) und des Sozialgerichts Stralsund in seiner Entscheidung vom 20. März 2014 (Aktenzeichen S 1 R 342/13) an.

    Insbesondere führt eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit nicht dazu, dass kein Berufsbezug mehr gegeben ist und immer sämtliche Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes als "Bezugsberuf" gelten (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Dezember 2015, Az. L 8 R 1033/14, SG Stralsund, Gerichtsbescheid vom 20. März 2014, Az. S 1 R 342/13).

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15
    Leistungen zur Teilhabe können daher nicht mit der Begründung verweigert werden, die Erwerbsfähigkeit sei zwar für die bisherige Tätigkeit, nicht aber für Verweisungstätigkeiten im Sinne des § 240 Abs. 2 SGB VI gefährdet oder eingeschränkt (BSG, Urteil vom 11. Mai 2011, Az. B 5 R 54/10 R, Rdnr. 46, Urteil vom 14. März 1979, Aktenzeichen 1 RA 43/78, Rdnr. 20, m.w.N., Urteil vom 31. Januar 1980, Az. 11 RA 8/79, Urteil vom 29. März 2006, Az. B 13 RJ 37/05 R, Rdnr 15, Urteil vom 17. Oktober 2006, Az. B 5 RJ 15/05 R, hier und im Folgenden jeweils zitiert nach juris, Günniker in Hauck/Haines, SB VI, § 10 Rdnr. 4, Kater in Kasseler Kommentar, § 10 SGB VI Rdnr. 3 a f., m.w.N.).
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15
    Leistungen zur Teilhabe können daher nicht mit der Begründung verweigert werden, die Erwerbsfähigkeit sei zwar für die bisherige Tätigkeit, nicht aber für Verweisungstätigkeiten im Sinne des § 240 Abs. 2 SGB VI gefährdet oder eingeschränkt (BSG, Urteil vom 11. Mai 2011, Az. B 5 R 54/10 R, Rdnr. 46, Urteil vom 14. März 1979, Aktenzeichen 1 RA 43/78, Rdnr. 20, m.w.N., Urteil vom 31. Januar 1980, Az. 11 RA 8/79, Urteil vom 29. März 2006, Az. B 13 RJ 37/05 R, Rdnr 15, Urteil vom 17. Oktober 2006, Az. B 5 RJ 15/05 R, hier und im Folgenden jeweils zitiert nach juris, Günniker in Hauck/Haines, SB VI, § 10 Rdnr. 4, Kater in Kasseler Kommentar, § 10 SGB VI Rdnr. 3 a f., m.w.N.).
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79

    Förderung einer beruflichen Umschulung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15
    Leistungen zur Teilhabe können daher nicht mit der Begründung verweigert werden, die Erwerbsfähigkeit sei zwar für die bisherige Tätigkeit, nicht aber für Verweisungstätigkeiten im Sinne des § 240 Abs. 2 SGB VI gefährdet oder eingeschränkt (BSG, Urteil vom 11. Mai 2011, Az. B 5 R 54/10 R, Rdnr. 46, Urteil vom 14. März 1979, Aktenzeichen 1 RA 43/78, Rdnr. 20, m.w.N., Urteil vom 31. Januar 1980, Az. 11 RA 8/79, Urteil vom 29. März 2006, Az. B 13 RJ 37/05 R, Rdnr 15, Urteil vom 17. Oktober 2006, Az. B 5 RJ 15/05 R, hier und im Folgenden jeweils zitiert nach juris, Günniker in Hauck/Haines, SB VI, § 10 Rdnr. 4, Kater in Kasseler Kommentar, § 10 SGB VI Rdnr. 3 a f., m.w.N.).
  • SG Karlsruhe, 13.03.2013 - S 16 R 3178/12

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Bezugsberuf nach längerer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15
    Das Gericht schließe sich der Auffassung des Sozialgerichts Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 13. März 2013 (Aktenzeichen S 16 R 3178/12) und des Sozialgerichts Stralsund in seiner Entscheidung vom 20. März 2014 (Aktenzeichen S 1 R 342/13) an.
  • BSG, 14.03.1979 - 1 RA 43/78

    Kraftfahrzeughilfe im Rahmen berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15
    Leistungen zur Teilhabe können daher nicht mit der Begründung verweigert werden, die Erwerbsfähigkeit sei zwar für die bisherige Tätigkeit, nicht aber für Verweisungstätigkeiten im Sinne des § 240 Abs. 2 SGB VI gefährdet oder eingeschränkt (BSG, Urteil vom 11. Mai 2011, Az. B 5 R 54/10 R, Rdnr. 46, Urteil vom 14. März 1979, Aktenzeichen 1 RA 43/78, Rdnr. 20, m.w.N., Urteil vom 31. Januar 1980, Az. 11 RA 8/79, Urteil vom 29. März 2006, Az. B 13 RJ 37/05 R, Rdnr 15, Urteil vom 17. Oktober 2006, Az. B 5 RJ 15/05 R, hier und im Folgenden jeweils zitiert nach juris, Günniker in Hauck/Haines, SB VI, § 10 Rdnr. 4, Kater in Kasseler Kommentar, § 10 SGB VI Rdnr. 3 a f., m.w.N.).
  • SG Dresden, 09.10.2019 - S 35 R 112/18

    Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers für Leistungen zur Teilhabe am

    Im weiteren Verlauf verweist der Kläger auf die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 10.03.2016 (Az. L 2 R 712/15) und vom 03.12.2015 (Az. L 8 R 1033/14), wonach eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit nicht dazu führt, dass sämtliche Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes als "Bezugsberufe" gelten.
  • SG Karlsruhe, 06.12.2018 - S 11 R 746/18

    Für die Frage, ob eine Minderung oder Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegt,

    Die Kammer schließe sich der ständigen Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg an, wonach insbesondere eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit nicht dazu führe, dass kein Berufsbezug mehr gegeben sei (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. März 2016 - L 2 R 712/15 -, Rn. 20, juris; derzeit anhängig unter Az. B 13 R 149/16 bei BSG).
  • SG Dessau-Roßlau, 22.06.2016 - S 24 R 556/13

    Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die gesetzliche

    Die Kammer folgt der Auffassung, dass eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit nicht dazu führt, dass kein Bezugsberuf mehr gegeben ist und immer sämtliche Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes als "Bezugsberuf" gelten (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016, L 2 R 712/15).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2022 - L 7 R 2211/20
    Für eine zeitliche Begrenzung, nach der nicht mehr auf einen zuvor ausgeübten Beruf oder eine zuvor ausgeübte Tätigkeit abgestellt werden kann, ist ein Anknüpfungspunkt im Gesetz nicht zu finden (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. März 2016 - L 2 R 712/15 - juris Rdnr. 20 mwN.).
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